Menü

November 2021- Informationen zur Begleitperson im Kreißsaal

Liebe werdende Eltern,

die aktuelle Situation fordert uns alle und wir bekommen ebenso täglich neue Informationen, Empfehlungen und Vorgaben, die auch uns in unserer Arbeit betreffen. Wir werden versuchen, Euch hier auf dem Laufenden zu halten und Euch wichtige Informationen zeitnah mitzuteilen! Aktuell sind die Besuchsregelungen in den Kliniken erneut geändert worden. An dieser Stelle sei gesagt, dass die Kliniken sich an die Vorgaben und Empfehlungen des Ministeriums halten müssen!

Aktuell gilt ab 22. November 2021 in der Marienhausklinik Kohlhof:

Ambulante Patient*innen, die geplant in den KS kommen, Besprechung Einleitung, Sectio oder Krankenblattanlage, Arztvorstellung müssen einen negativen Schnelltest haben. Notfallpatient*innen mit Beschwerden sind davon ausgenommen.

Die Begleitperson darf zur beginnenden Geburt mit in den Kreißsaal, unabhängig von Befunden und oder Wehentätigkeit. Hier gilt die 3G-Regel. Die Begleitperson darf nicht bei ambulanten Kontrollen und oder Aufnahmen mit in den Kreißsaal. Sie wird in Absprache mit der Hebamme informiert erst wenn die Schwangere unter Geburt ist. Bei Verlegung der Frau auf die Station nach der Geburt muss diese die Klinik verlassen, es sei denn ein Familienzimmer ist gewünscht und bei Möglichkeit nach der Geburt auf der Station gebucht.

Ansonsten sind weitere Besuche der Begleitperson während des anschließenden stationären Aufenthaltes täglich ab 12:00-19:00 für 1 Stunde auf Station möglich. Auch hier gilt die 3G-Regel!

Aktuell darf die Begleitperson nur mit 2G+ auch mit in den OP bei einem Kaiserschnitt!

Bei einer Corona positiv getesteten Schwangeren, darf der Vater und/oder die Begleitperson NICHT im Kreißsaal während der Geburt dabei bleiben!

Wir wissen, dass diese Regelung eine große Herausforderung für Euch als frischgebackene Eltern darstellt! Viele Paare denken daher im Moment darüber nach, wie sie die Situation für sich regeln möchten. Eine Alternative besteht für einige in der ambulanten Geburt, d.h. Entlassung wenige Stunden nach der Geburt. Gerne begleiten wir Euch auch nach ambulanter Geburt zu Hause in der Wochenbettbetreuung. Allerdings müssen wir Euch für diesen Fall einige Informationen mit auf den Weg geben!

–>  Es ist zwingend erforderlich, mit dem Kinderarzt die U2 des Kindes abzuklären. Diese muss zwischen dem 3. und 10. Lebenstag          des Kindes stattfinden. Ob der Kinderarzt Eurer Wahl diese Untersuchung übernimmt kann man auch schon im Vorfeld erfragen

–>  Eine ambulante Geburt sollte optimalerweise in den ersten 3-4 Tagen tägliche Hebammenbetreuung bekommen, dies wird uns           aufgrund der Dienste und der Empfehlungen, so wenige Kontakte wie möglich, leider nicht immer persönlich möglich sein.

Wir bitten Euch diese Punkte bei Euren Entscheidungen zu beachten und gegebenenfalls auch über einen kurzen, wenn auch eingeschränkten Klinikaufenthalt nachzudenken, dafür mit einer wichtigen kurzen Erholungszeit und Hilfestellungen rund um die Uhr. Behaltet bitte bei allen Entscheidungen, Eure Sicherheit und die Eures ungeborenen Kindes im Blick und wägt Entscheidungen sorgfältig ab.

Egal, wie Ihr Euch auch entscheidet, wir werden Euch bestmöglich unterstützen!

Euer Team Babyexpress