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01.04.2020 Wichtige Info zur Anmeldung des Neugeborenen bei aktuell gültiger Väter-, Besucherregelung

Mit den aktuell gültigen Regelungen ändert sich auch die Anmeldeformalität für das Neugeborene!

Die Marienhausklinik Kohlhof stellt für die standesamtliche Anmeldung die nötigen Papiere zusammen, sodass eine Anmeldung des Säugling auch ohne persönlichen Besuch auf dem Standesamt möglich ist. Dies ist an folgenden Tagen und Uhrzeiten in unserer Patientenaufnahme in der Klinik möglich.

Montag  –  Donnerstag   von  7:30 – 15:00 Uhr    und    Freitag von 7:30 – 14:00 Uhr

Dazu sind folgende Unterlagen mitzubringen:

–> Bei unverheirateten Müttern, die eigene Geburtsurkunde, bei Vaterschaftsanerkennung auch die Geburtsurkunde des Vaters

–> Bei verheirateten Paaren, das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde. Bei Eheschließungen im Saarland vor 2009 oder bei        Ehen, die nicht im Saarland geschlossen wurden, die Geburtsurkunden beider Elternteile.

–> Bei geschiedenen Müttern, die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil

Wir bitten Euch, die in Eurem Falle benötigten Unterlagen, bereits in die Kliniktasche zu legen und zur Geburt mitzubringen, da ja kein weiterer Besuch erlaubt ist, und ansonsten die Anmeldung nicht erfolgen kann.

Informationsstand 01.04.2020