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Hygienekonzept der Hebammenpraxis

1. Im gesamten Praxisbereich gilt ein Mindestabstand von 1,50 m und das Tragen eines MNS, dies gilt auch im Bereich des Treppenhauses und wurde entsprechend gut sichtbar an der Eingangstür ausgehängt.

2. Der MNS darf im Einzelgespräch bzw. im Kursraum, wenn der feste Platz eingenommen wurde, bei einem Mindestabstand von 1,50 m abgelegt werden;
bei einer Inzidenz von > 50/100.000 Einwohnern ist der MNS durchgehend zu tragen. Lediglich im Kursraum bei einer Belegung durch 4 oder weniger Personen darf der MNS auch bei einer Inzidenz > 50/100.000 Einwohner abgelegt werden.

3. Direkt im Eingangsbereich muss von jedem eine Händedesinfektion durchgeführt werden, Desinfektionsmittel wird von der Praxis bereitgestellt.

4. Die Toilettenanlage darf nur einzeln betreten werden, Flächendesinfektions- sowie Händedesinfektionsmittel stehen im Bereich der Toiletten zur Verfügung.

5. Es ist lediglich 1 Begleitperson zu den Terminen erlaubt, bei den Kursen nur zu den im Voraus mitgeteilten Kursstunden.
Geschwisterkinder sind nicht erlaubt.
Bei einer Inzidenz > 50/100.000 Einwohner müssen die Termine einzeln wahrgenommen werden (Dolmetscher nach Absprache).

6. Stoßlüften alle 20-30‘ für 3-5‘ ist verpflichtend während der Sprechzeiten sowie während der Kurse.

7. Nach jeder Kursstunde sind die benutzten Matten mit dem von der Praxis bereitgestellten Flächendesinfektionsmittel- oder Flächendesinfektionsmitteltüchern zu reinigen, ebenso die Liegen/ Wickeltisch sowie benutzte Geräte (RR, CTG, Waage,…) nach den Sprechstunden.

8. Während der Pandemie entfällt die Verpflegung der Kursteilnehmer.

9. Mülleimer werden nach jeder Sprechstunde, jedem Kurs geleert und im Hausmüll entsorgt.
10. Für den Schreibtisch wurde ein passender Spuckschutz organisiert.

11. Eine Grundreinigung der gesamten Praxis erfolgt 1 x wöchentlich.